10 GUTE GRÜNDE FÜR EINEN TRUST IN EINER TRANSPARENTEN WELT

Zu allererst: Steuern und Verschwiegenheit gehören nicht zu den zehn wichtigsten Gründen, die für einen Trust sprechen – auch wenn in den Medien in jüngster Zeit immer wieder irreführend über Sinn und Zweck von Trusts berichtet wurde. 

Steuergesetze werden bekanntermaßen permanent geändert. Berichts- und Offenlegungsvorschriften sind heute omnipräsent, was sogar legitime Verschwiegenheitserwägungen beschränkt. Aber es gibt wesentlich wichtigere Gründe, warum in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder Trusts geschaffen wurden – und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass sich dies in Zukunft ändern wird.

Nebenbei bemerkt: Die Gründe für die Einrichtung eines Trust, die in diesem Dokument präsentiert werden, gelten in hohem Maße auch für Stiftungen, auch wenn die Stiftung juristisch gesehen ein anderes Instrument ist.

Der Trust – eine Einführung

Im Grunde handelt es sich bei einem Trust um eine Schenkung, die über einen längeren Zeitraum erfolgt. Er wird gerne gewählt, wenn die klassischen Instrumente wie Schenkung, Testament oder Ehevertrag zu inflexibel und restriktiv sind. Ursprünglich war der Trust ein reines Vehikel zur Nachlassplanung von Einzelpersonen und Familien. Er kann jedoch auch im Geschäftsumfeld eine wichtige Rolle spielen.

Bei einem Trust ist der Treuhänder (trustee) der Inhaber der Vermögenswerte, die ihm von dem Trust-Gründer (settlor) zugunsten von Dritten, den sog. Begünstigten (beneficiaries) übertragen werden. Die Begünstigen haben Eigentumsinteressen an den Vermögenswerten.

Trusts können widerruflich und unwiderruflich sein, sie können eine feste Rendite definieren oder so strukturiert sein, dass der Treuhänder innerhalb bestimmter Grenzen nach eigenem Ermessen handeln kann.

Die Gründe für einen Trust liegen im Privatrecht.

Auch wenn der Trust typischerweise in einem Common-Law-Rechtssystem verwendet wird, so ist er heute auch in vielen zivilrechtlich verfassten Ländern anerkannt und schlägt somit häufig auch eine Brücke zwischen unterschiedlichen Rechtssystemen.

Viele Menschen besitzen heute Vermögenswerte im Ausland, sei es ein Ferienhaus, ein Bankkonto, Aktien, Unternehmen oder sonstige Anlagen. Grenzüberschreitendes Eigentum – und noch mehr grenzüberschreitende Nachfolgeregelungen – sind ein schwieriges Terrain.

Grund Nr. 1: Vermeidung eines Probate-Verfahrens

Bei einem Probate-Verfahren, dem gerichtlichen Nachlassverfahren in England, prüft ein Gericht oder eine zuständige Behörde, ob ein Testament wirksam errichtet und nicht widerrufen wurde. Ist kein Testament vorhanden, entscheidet die zuständige Behörde, nach welchem Verfahren das Vermögen des Erblassers gemäß gesetzlicher Erbfolge aufgeteilt wird. Die gerichtlich festgestellte Wirksamkeit des Testaments wird als Grant of Probate bezeichnet. Dies ist der erste Schritt des Nachlassverfahrens, in Zuge dessen alle Ansprüche entschieden werden und das Vermögen des Erblassers endgültig aufgeteilt wird. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind alle Vermögenswerte des Erblassers effektiv „eingefroren“.

Besitzt eine Person Vermögenswerte in mehreren Ländern, ist unter Umstände nicht sofort ersichtlich, wie das Auslandsvermögen zu behandeln ist. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen sind Steuerfragen zu berücksichtigen – und nicht zuletzt die Sprache stellt häufig ein Problem dar. Die Verwaltung von Nachlass im Ausland kann sehr kompliziert, teuer und zeitaufwändig sein. Die anzuwendenden Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land, und welche einzelnen Schritte zu verfolgen sind, hängt von mehreren Faktoren ab.

Werden Vermögenswerte in einen Trust überführt, sind diese Vermögenswerte nicht länger Eigentum und fallen im Todesfall des Gründers (settlor) nicht unter den Nachlass. Damit wird das langwierige und kostspielige Probate-Verfahren umgangen, bei dem ein Gericht einen Nachlassabwickler bestimmt. Unterschiede in den Jurisdiktionen werden abgemildert und die Vermögenswerte können ohne Unterbrechung verwaltet werden.

Grund Nr. 2: Todeserklärung

Eine Person kann für tot erklärt werden, auch wenn kein unmittelbarer Nachweis des Todes (Sterbeurkunde) vorliegt. Eine solche Erklärung erfolgt im Allgemeinen, wenn eine Person für einen längeren Zeitraum als vermisst gilt und in Abwesenheit von Belegen, dass die Person noch lebt. Deuten die Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass die Person verstorben ist (z. B. bei einem Flugzeugabsturz), ist dieser Zeitraum wesentlich kürzer.

Das ist zugegebenermaßen eine seltene und außergewöhnliche Situation, die kaum in vorausschauende Regelungen einbezogen werden. Die finanziellen Folgen können, je nach maßgeblichem Recht, für die überlebenden Abhängigen jedoch dramatisch sein, da die Sperrfrist unter Umständen lang ist und die Vermögenswerte in diesem Zeitraum eventuell eingefroren sind.

Vermögenswerte, die in einen Trust überführt wurden, fallen nicht unter diese Regelung, wenn der Trust-Gründer als vermisst gilt und sein Tod angenommen wird. Das heißt, bei Bedarf steht der Trust unmittelbar zu Versorgung der Erben zur Verfügung.

Grund Nr. 3: Langfristige Versorgung der Familie und Planung des Lebensstils

Bei einem umfangreichen Nachlass fällt es Erben häufig schwer, ihr geerbtes Vermögen zu verwalten. Vermögensschwund ist daher nicht selten zu beobachten. Manche Erben sind naiv in Finanzdingen, werden Opfer von Schwindlern oder es fehlt ihnen einfach an einer langfristigen Perspektive.

Unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare oder Familien mit komplizierten Strukturen müssen häufig feststellen, dass in manchen Ländern das Rechtssystem keine angemessene Lösung bei Tod oder Trennung bietet. So haben die Partner bei unverheirateten Paaren unter Umständen keinen Anspruch auf Ehegattenfreibeträge bei Schenkungen oder sind bei der Altersversorgung oder bei Nichtvorhandensein eines Testaments benachteiligt.

Werden Vermögenswerte in einen Trust überführt, kann der Trust-Gründer die Handhabung jedes einzelnen Vermögenswerts in seinem Todesfall genau festlegen. Damit trägt ein Trust dazu bei, potenzielle Konflikte innerhalb der Familie zu entschärfen. Ein Trust kann darüber hinaus so angelegt werden, dass der Ehegatte einer Begünstigten/die Ehegattin eines Begünstigten keinen Zugriff auf die Vermögenswerte des Gatten/der Gattin ohne dessen/deren Zustimmung hat. Diese Maßnahmen fördern das Wachstum der Vermögenswerte über die Jahre und sind so zum Nutzen der aktuellen Begünstigten und künftiger Generationen. Der Trust-Gründer kann über seinen Tod hinaus für die Familie planen und genau festlegen, wann die Erben Zugriff auf ihr Erbteil haben.

Grund Nr. 4: Schutz verwundbarer Abhängiger

Für viele Eltern ist das Wohlergehen verwundbarer, also etwa minderjähriger, behinderter oder labiler Abhängiger, von eminenter Bedeutung. Daher kann die finanzielle Planung im Falle der eigenen Behinderung oder der Behinderung von Abhängigen sehr wichtig sein. Traditionelle Instrumente sind hier aufgrund ihrer Inflexibilität meist nur begrenzt geeignet.

Ein Trust jedoch kann so flexibel gestaltet werden, dass einerseits die Versorgung von Abhängigen sichergestellt ist, während andererseits auch denjenigen Rechnung getragen wird, die nicht so ausgeprägter Unterstützung bedürfen. Ein Trust kann auch Ausbildungs- und Behandlungskosten im Krankheitsfall abdecken.

Grund Nr. 5: Weiterführung eines Geschäfts

Ein Unternehmer hat häufig klare Vorstellungen davon, wie sein Geschäft weiterzuführen ist, möchte aber gleichzeitig vermeiden, dass seine Erben Nachteile erleiden. In der Realität aber haben Mitglieder der Folgegenerationen häufig andere Ziele und Vorstellungen als der ursprüngliche Eigentümer – und sind unter sich uneins. Vielleicht sind sie auch nicht willens oder in der Lage, das Unternehmen weiterzuführen. Solche Situationen führen häufig zu Streitigkeiten in der Familie, die sich schlussendlich auch negativ auf das Geschäft auswirken können.

Wird das Geschäft einem Trust unterstellt, kann die betriebliche und familiäre Handhabung der Vermögenswerte des Unternehmens vorab festgelegt werden. Dies schließt Vorgaben mit ein, wie Familienmitglieder oder Dritte beteiligt werden und wie Streitigkeiten vermieden und beigelegt werden.

Grund Nr. 6: Konsolidierung von Vermögenswerten

Vermögenswerte, die im eigenen Namen gehalten werden, sind typischerweise fragmentiert und divers, was eine effiziente Begleitung und effizientes Management schwierig und kostspielig macht. Viele Expertenparteien sind beteiligt und die Beziehungen untereinander müssen gepflegt werden. In einer solchen Gemengelage werden kritische Situation häufig übersehen oder zu spät erkannt.

Mit der Überführung von Vermögenswerten in einen Trust werden diese Werte konsolidiert. Verantwortlich ist der Treuhänder, und der Trust-Gründer hat somit, falls er dies wünscht, einen einzigen Ansprechpartner. Eine Konsolidierung kann positive Skaleneffekte erzeugen und vereinfacht definitiv die Rechnungslegung sowie die Kontrolle von Vermögenswerten und Schulden, Einkommen und Kosten.

Grund Nr. 7: Vermeidung von Anfechtungen

Die Planung des sicheren Fortbestands der Vermögenswerte ist wichtig, da Erbsituationen häufig eine Brutstätte für Konflikte unterschiedlichster Ursachen sind: der Vorwurf des Verstoßes gegen festgelegte Regeln für die Auflösung von Vermögenswerten, die die testamentarische Freiheit einschränken, Anfechtung von Schenkungen, die zu Lebzeiten des Verstorbenen gemacht wurden, Ansprüche von privaten oder betrieblichen Gläubigern des Erben oder politische Instabilität. Dabei kann es passieren, dass die Vermögenswerte an andere als die vom Eigentümer beabsichtigten Personen übergehen.

Je nach Jurisdiktion kann ein Trust hier größeren Schutz vor gerichtlichen Verfahren bieten, die von Personen angestrengt werden, die die Verteilung der Vermögenswerte anfechten. Allerdings ist zu beachten: Es mag schwierig sein, einen Trust anzufechten, unmöglich ist es nicht.

Die Vermögenswerte, die in einen Trust überführt wurden, sind im Sinne der beabsichtigten Begünstigten besser vor Anfechtungen geschützt.

Grund Nr. 8: Planung von Emigration / Immigration

Wer sich auf Reisen begibt, ist gut beraten, überflüssigen Ballast zu vermeiden – „leicht“ zu reisen. Eigentum kann problematisch werden, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte. Der Verwaltungsaufwand – etwa das Ummelden von Eigentum – und die Einhaltung anderer Steuergesetze können eine Herausforderung sein. Häufig treten unerwartete Konsequenzen ein, weil man mit den Vorschriften nicht vertraut ist. Planungsmöglichkeiten und bestimmte Vorteile sind eventuell nur vor dem Umzug zugänglich.

Mit der Überführung von Vermögenswerte in einen Trust lassen sich viele dieser Probleme umgehen oder zumindest vereinfachen, und die Planung des Umzugs kann optimiert werden.

Grund Nr. 9: Flexibilität

Testamente, Schenkungen und Eheverträge sind, einmal abgeschlossen, unflexibel und nur schwer – manchmal gar nicht – zu ändern. Testamente werden nur selten „aktiv gemanagt“ und sind schnell überholt, wenn sich die Umstände ändern. Eine Schenkung kann nicht flexibel gehandhabt werden, etwa in Bezug auf Nießbrauch.

Die Übertragung von Vermögenswerten in einen Trust schafft ein sehr flexibles Instrument. Nießbrauchbestimmungen lassen sich einfach im Trustvertrag verankern, etwa die Nutzung des Eigenheims durch den überlebenden Partner im Falle des Todes des Trust-Gründers oder die weitere Ausschüttung von Dividenden an den Trust-Gründer. Sowohl ein Trustvertrag als auch ein sog. Memorandum of Wishes lassen sich schnell und ohne größere Kosten ergänzen. Damit kann der Treuhänder den Trust an sich ändernde Umstände anpassen.

Grund Nr. 10: Philanthropie

Ein gemeinnütziger Trust ist eine beliebte Möglichkeit, eine Spende an eine gemeinnützige Organisation zu tätigen und bestimmte Vermögenswerte festzulegen, die einer Organisation oder einem Zweck zugutekommen sollen. Wohltätigkeitszwecke eines Spenders sollten langfristig, also auch über den Tod hinaus, festgelegt und konkret, aber flexibel in der Umsetzung sein.

Mit der Übertragung von Vermögenswerten in einen Trust, sei es Geld, Immobilien oder Kunst, können wohltätige Zwecke langfristig definiert und das angestrebte Ziel sichergestellt werden. Handelt es sich bei dem Vermögenswert im Trust etwa um ein Haus oder ein Lieblingskunstwerk, so kann beides nach Gründung des Trusts weiter wie bisher genutzt oder genossen werden – jetzt aber mit der Gewissheit, dass der Vermögenswert letztendlich einem wohltätigen Zweck zugutekommt. Darüber hinaus sind die Vermögenswerte geschützt, falls die Familie des Trust-Gründers nach dessen Tod den gemeinnützigen Zweck anfechten sollte.

Ob ein Trust legitime steuerliche oder Verschwiegenheitsvorteile bietet, hängt alleinig von den Vorschriften des Landes ab, in dem der Trust-Gründer und die Begünstigten ihren Wohnsitz haben. Diese Vorschriften unterliegen häufigen Änderungen, weshalb Steuervorteile und Verschwiegenheit nicht die Hauptgründe für die Einrichtung eines Trusts sein sollten.